Die Gesamtkonferenz berät und beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung des Schullebens. Der Gesamtkonferenz gehören alle Lehrkräfte und die Schulleitung an. Vertreter/-innen des Schulelternbeirates und Mitglieder der Schulkonferenz können an den Sitzungen teilnehmen.
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den in den Klassen gewählten Elternbeiräten zusammen. Er wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stell-vertreter.
Mitglieder des Schulelternbeirates können durch ihre Mitbestimmungsrechte das Schulleben mitgestalten.
Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Schulleitung, Lehrerinnen, Lehrer und Eltern zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsver-schiedenheiten.
- schuleigenen Haushalt
- Schulprogramm, Schulordnung
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
Die Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter als Vorsitzender, 3 Vertreter/-innen der Lehrkräfte und die vom Schulelternbeirat aus der Schul-elternschaft gewählten 3 Elternvertretern/-innen.